Wir beraten Sie gerne zu baulichen Maßnahmen gemäß aktueller EnEV 2016
Unsere geschulten Energiefachberater stehen Ihnen bei Ihren Neubau- oder Altbauvorhaben beratend zur Seite. So können Sie sicher sein, dass sie die EnEV 2016 kostengünstig erfüllen und sich für künftige Novellen rüsten (EnEV 2017, EnEV 2018 etc. bis hin zum "Niedrigstenergiegebäude")!
Welche Fördergelder (KfW) bekomme ich vom Staat zurück?
Zur Umsetzung von KfW-Maßnahmen benötigen Sie einen Sachverständigen für Energieeffizienz.
Wir besprechen mit Ihnen gerne, welche Vor- und Nachteile dieses mit sich bringen kann.